| Übermittlung von
Daten an die SCHUFA
Ich willige ein, daß
die Bank der für meinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über
die Beantragung, die Aufnahme (Antragsteller, Mitantragsteller, Kreditbetrag,
Laufzeit, Ratenbeginn) und die vereinbarungsgemäße Abwicklung
(z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses
Kredits übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA
auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.
Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten
Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der SCHUFA oder
der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine schutzwürdigen
Belange nicht beeinträchtigt werden. Soweit hiernach eine Übermittlung
erfolgen kann, befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. |